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Reiseimpfberatung
20,00 €
( Nur Beratung, ohne Impfung, GOÄ Nr.  2)

Sie verreisen? Folgende Impfungen könnten für Sie wichtig sein:

  • Cholera

  • Dengue

  • Hepatitis A/B

  • HPV

  • Japanische Enzephalitis

  • Polio

  • RSV

  • Tollwut

  • Typhus

  • Meningokokken B/ACWY

  • Gelbfieber

41,18 € Ärztliche Gebühr Impfen (GOÄ Nr.  5+375)

+

Impfstoffkosten

(ca. 40-250 € / Spritze)

Regelimpfungen

0,00 €

  • Covid

  • FSME,

  • Grippe,

  • Gürtelrose

  • Masern, Mumps, Röteln  

  • Pneumokokken,

  • Tetanus/Diphtherie

  • Varizellen

Mit diesen Krankenkassen können wir direkt und für Sie

 

kostenfrei abrechnen.

Reiseimpfungen


Hepatitis, Japanische Enzephalitis, Tollwut, Typhus

Sie werden nach der GOÄ abgerechnet (Gebührenordnung für Ärzte). Dabei entfallen 32,18€ auf die ärztliche Leistung (Ziffer 1, 5, 375 2,3fach)

 

Laboruntersuchung
Tests
Antikörper
  • Antigenschnelltest 15€

  • PoC NAT PCR innerhalb von 6 Std. 50€

  • Antikörpertest Covid 35

  • Antikörper: Hepatitis A/B, Masern u.v.m.  35-45€

  • Tuberkulose-Test (Tuberkulin-Hauttest) 70€

  • Quantiferon-Test 126€

Als Arztpraxis sind wir verpflichtet, nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abzurechnen. Unter folgendem Link sehen Sie Beispielrechnungen für die o.g. Leistungen aus denen sich der Gesamtpreis zusammensetzt. Es handelt sich hierbei nicht um Pauschalpreise, sondern um anhand des Aufwands berechnete Leistungen, die in allen Behandlungsfällen identisch sind. Jede Impfung enthält eine ärztliche Gebühr von 41,56€ (GOÄ Ziffer 3, 5, 375, je 2,3fach) zzgl. der Impfstoffkosten. Die Preise sind Schätzungen. Wir können diese Schätzung aber nahezu ausnahmslos einhalten.

*Die vertragliche Abrechnungsgrundlage der Impfungen besteht in einem betriebsärztlichen Selektivvertrag der DGAUM (Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin) erbracht. Die Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Helmsauer Curamed Managementgesellschaft und Beratungszentrum für das Gesundheitswesen GmbH. Wir unterliegen nicht den Bestimmungen des EBM (Einheitliche Bewertungsmaßstab) der kassenärztlichen Vereinigungen, da wir zulassungsrechtlich eine Privatpraxis sind. Wir sind ebenfalls berechtigt unser Leistungsangebot individuell zusammen zu stellen und unterliegen auch keinem kassenärztlichen Behandlungszwang.

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